Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Diesen Vertrag nach Art. 28 DSGVO schließt jede Praxis vor der ersten Nutzung in Clivano ab. Hier steht er als Muster: Die Angaben in eckigen Klammern – die Praxis im Vertragskopf und die Ansprechpersonen in Anlage 2 – trägt die Praxis beim Abschluss in der Anwendung ein.
Maßgeblich ist die Fassung, die eine Praxis abgeschlossen hat. Sie steht danach mit ihren Angaben in den Einstellungen unter „Vertrag & Kündigung“, auch als PDF.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit den Anlagen 1 bis 4 – Fassung vom 04.10.2026 (avv-2026-10-04); Anlage 3 sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Fassung vom 13.10.2026 (tom-2026-10-13).
Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
nach Art. 28 DSGVO
zwischen
[Praxisname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] vertreten durch [Name]
– nachfolgend „Verantwortliche“ –
Und
Frank Libossek, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Clivano“, Marxhofstraße 1, 82008 Unterhaching
E-Mail: kontakt@clivano.de
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Präambel
Der Auftragsverarbeiter erbringt für die Verantwortliche Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der internetbasierten Anwendung Clivano auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags. Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag der Verantwortlichen. Zur Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien schließen diese die nachfolgende Vereinbarung.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO.
(2) Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen sowie die Kategorien personenbezogener Daten ergeben sich aus Anlage 1.
(3) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags sowie der Zeit, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung, Rückgabe, Löschung und Dokumentation nach Vertragsende erforderlich ist.
(4) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für alle Tätigkeiten des Auftragsverarbeiters, seiner Beschäftigten und von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeitern, soweit diese mit personenbezogenen Daten der Verantwortlichen oder für die Verantwortliche erhobenen personenbezogenen Daten in Berührung kommen.
(5) Dem Auftragsverarbeiter ist eine von dieser Vereinbarung, dem Hauptvertrag und den zugehörigen Anlagen abweichende oder darüber hinausgehende Verarbeitung der im Auftrag verarbeiteten Daten untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Nutzung zu eigenen Zwecken, zu Produktverbesserungszwecken, zu Trainingszwecken künstlicher Intelligenz oder zur Bildung praxisübergreifender Statistiken oder Benchmarkings. § 3 Abs. 7 letzter Satz bleibt unberührt.
(6) Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind personenbezogene Daten, die der Auftragsverarbeiter in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, insbesondere Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsverwaltung, Abrechnung, Missbrauchsabwehr, Systemsicherheit, Rechtsverteidigung und zu eigenen gesetzlichen Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten.
§ 2 Verantwortlichkeit der Verantwortlichen
(1) Die Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihr veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:
• das Vorliegen einer einschlägigen Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und, soweit einschlägig, Art. 9 DSGVO,
• die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen,
• die Wahrung berufsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger spezialgesetzlicher Geheimhaltungs- und Dokumentationspflichten,
• die Entscheidung über den Einsatz der in Clivano bereitgestellten Funktionen.
(2) Die weisungs- und empfangsberechtigten Personen ergeben sich aus Anlage 2. Bis zu einer abweichenden Mitteilung in Textform gelten die dort benannten Personen weiter als weisungs- bzw. empfangsberechtigt.
(3) Änderungen des Verarbeitungsgegenstands, wesentliche Verfahrensänderungen und neue oder geänderte Funktionen mit datenschutzrechtlicher Relevanz sind zwischen den Parteien rechtzeitig abzustimmen und zu dokumentieren. Handelt es sich um rein funktionale Weiterentwicklungen innerhalb der vertraglichen Leistungsbeschreibung, genügt eine vorherige Mitteilung in Textform (per E-Mail an die Praxisleitung und ergänzender In-App-Benachrichtigung) mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Die besonderen Informations-, Widerspruchs- und Fristenregelungen für Unterauftragsverarbeiter nach § 7 bleiben hiervon unberührt. Wesentliche Änderungen, insbesondere die Einführung neuer Datenkategorien oder Verarbeitungszwecke, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
§ 3 Weisungen
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen.
(2) Als dokumentierte Weisung gilt auch die Nutzung der in Clivano bereitgestellten und vertraglich dokumentierten Funktionen und Einstellungen durch die Verantwortliche oder die von ihr berechtigten Personen, insbesondere:
• die Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Funktionen,
• die Rollen- und Rechtevergabe innerhalb der vorgesehenen Benutzerverwaltung,
• die Nutzung von Export-, Berichtigungs- und sonstigen Verwaltungsfunktionen,
• die Freigabe oder der Versand von Entwürfen,
• sonstige in der Anwendung vorgesehene Bedienhandlungen, soweit diese nach dem dokumentierten Funktionsumfang eine Verarbeitung auslösen.
(3) Weisungen, die über die im Vertrag, in den Anlagen oder im dokumentierten Funktionsumfang vorgesehenen Verarbeitungen hinausgehen, sind in Textform zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(4) Ist der Auftragsverarbeiter aufgrund von Unionsrecht oder mitgliedstaatlichem Recht, dem er unterliegt, zu einer weiteren Verarbeitung verpflichtet, teilt er der Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(5) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung der Verantwortlichen für datenschutzrechtlich unzulässig, weist er die Verantwortliche unverzüglich darauf hin. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung auszusetzen.
(6) Die Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, im Rahmen der Anwendung insbesondere folgende auftragsbezogenen Verarbeitungen durchzuführen:
• automatisierte Textverarbeitung unter Einsatz künstlicher Intelligenz zur Aufbereitung, Strukturierung und Zusammenfassung von Eingaben der Verantwortlichen sowie zur Erstellung interner Entwürfe zur Prüfung und Freigabe durch die Verantwortliche; ferner der automatisierte Versand von Standardantworten ohne Gesundheitsbezug (z. B. Öffnungszeiten, Terminauskünfte), soweit die Verantwortliche dies in den Autonomie-Einstellungen freigegeben hat oder es als Standardeinstellung im dokumentierten Funktionsumfang ausgewiesen ist;
• Entgegennahme, Einordnung und Auslesen eingehender Nachrichten und Anhänge über das Clivano-Sammelpostfach für die praxisbezogene Eingangsadresse der Verantwortlichen sowie Texterkennung aus Fotografien oder Scans von Verordnungen, Befunden und Abrechnungsschreiben; soweit Dateien ausschließlich zur Inhaltsgewinnung übermittelt werden, wird die Bild- oder Tondatei flüchtig verarbeitet, anschließend verworfen und ausschließlich der daraus gewonnene Textinhalt gespeichert. Die hiervon getrennte, bestimmungsgemäße Speicherung von Dokumenten in der Dateiablage (insbesondere Befunde und Bewerbungsunterlagen) richtet sich nach Anlage 3;
• Versand organisatorischer, transaktionaler und – bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung der betroffenen Person – werblicher Nachrichten im Namen und auf Veranlassung der Verantwortlichen im Rahmen der jeweils bereitgestellten, aktivierten und nach den eingesetzten Versanddiensten zulässigen Versandstrecken. Nachrichten mit Gesundheitsbezug an einzelne Patientinnen und Patienten werden dabei ausschließlich über den hierfür vorgesehenen Versanddienst geleitet (Anlage 4, 1&1 IONOS SE); alle übrigen Nachrichten sowie Aussendungen an mehrere Empfänger werden ohne Diagnosen, Befundinhalte, Beschwerdefreitexte, Behandlungsschwerpunkte und indikationsbezogene Leistungsbezeichnungen versendet. Die Zuordnung erfolgt technisch anhand einer für jeden Versandvorgang zwingend zu setzenden Datenklasse. Über Mailjet werden ausschließlich Nachrichten ohne Gesundheitsbezug übermittelt; die vorstehenden Inhaltsbeschränkungen sind beispielhaft und nicht abschließend. Ist die Datenklasse einer Einzelnachricht ausnahmsweise unbekannt, wird die Nachricht ohne jeden Gesundheitsbezug (neutralisiert) über Mailjet versendet. Nachrichten mit Gesundheitsbezug an einzelne Patientinnen und Patienten dürfen ausschließlich über IONOS versendet werden; ein Ausweichen auf Mailjet ist ausgeschlossen. Mehrfachaussendungen mit Gesundheitsbezug oder mit unklarer Datenklasse unterbleiben vollständig. Steht die IONOS-Versandstrecke nicht zur Verfügung, unterbleibt der Versand der betreffenden Nachricht;
• praxisinterne Auswertungen zum Betrieb der Verantwortlichen auf Grundlage der in der Anwendung gespeicherten Daten.
(7) Eine Verarbeitung im Auftrag zur Bildung praxisübergreifender Statistiken, Aggregate, Benchmarks oder sonstiger Sekundärnutzungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Dieser Ausschluss erfasst auch praxisübergreifende Live-Abfragen und Auswertungen über die Rohdatenbestände mehrerer Praxen, unabhängig von einer dauerhaften Speicherung der Ergebnisse. Nicht betroffen sind Monatssummen der Verantwortlichen ohne Bezug zu einzelnen Patientinnen und Patienten, die die Verantwortliche über das Modul „Praxisvergleich“ selbst freigibt.
§ 4 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
(1) Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich der Verantwortlichen erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
(3) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Informationen verarbeitet werden, die dem Schutz von Privatgeheimnissen unterliegen, wird der Auftragsverarbeiter im Verhältnis zur Verantwortlichen als sonstige mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB tätig.
(4) Der Auftragsverarbeiter bestätigt, vor erstmaligem Zugriff auf entsprechend geschützte Informationen über die Pflicht zur Wahrung fremder Geheimnisse und über die strafrechtlichen Folgen einer unbefugten Offenbarung nach § 203 StGB belehrt worden zu sein.
(5) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle Personen, die unter seiner Verantwortung vorübergehend oder dauerhaft Zugriff auf solche Informationen erhalten können, vor erstmaligem Zugriff
• zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet werden,
• über die sich daraus ergebenden Verschwiegenheitspflichten belehrt werden,
• und auf die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung hingewiesen werden.
(6) Der Auftragsverarbeiter bindet Unterauftragsverarbeiter, soweit diese im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf entsprechend geschützte Informationen erhalten können, nur unter der Voraussetzung ein, dass auch dort vor erstmaligem Zugriff eine entsprechende Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsbindung erfolgt.
(7) Den Nachweis über die Verpflichtungen nach den vorstehenden Absätzen erbringt der Auftragsverarbeiter auf Verlangen der Verantwortlichen.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Maßgeblich ist Anlage 3 in der jeweils vereinbarten Fassung.
(2) Die in Anlage 3 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen definieren das vom Auftragsverarbeiter geschuldete Mindestniveau.
(3) Der Auftragsverarbeiter darf die technischen und organisatorischen Maßnahmen an den technischen Fortschritt und an Weiterentwicklungen der Verarbeitung anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
(4) Wesentliche Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert der Auftragsverarbeiter und stellt sie der Verantwortlichen auf Anforderung zur Verfügung.
(5) Auf Verlangen der Verantwortlichen weist der Auftragsverarbeiter die Einhaltung der in Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen durch geeignete Nachweise nach.
§ 6 Sonstige Pflichten des Auftragsverarbeiters
(1) Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis aller Kategorien von im Auftrag der Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt dieses der Verantwortlichen auf Verlangen zur Verfügung.
(2) Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Verantwortliche bei Bedarf bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer etwaigen vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
(3) Der Auftragsverarbeiter teilt der Verantwortlichen mit, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist und übermittelt dessen Kontaktdaten; Änderungen werden unverzüglich in Textform mitgeteilt.
(4) Sollten die im Auftrag verarbeiteten Daten beim Auftragsverarbeiter durch Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenzverfahren oder sonstige Maßnahmen Dritter gefährdet werden, informiert der Auftragsverarbeiter die Verantwortliche unverzüglich, sofern ihm dies rechtlich nicht untersagt ist.
§ 7 Unterauftragsverarbeiter
(1) Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie die weiteren für die Leistungserbringung eingebundenen Dienstleister ergeben sich aus Anlage 4. Soweit dort Dienstleister aufgeführt sind, die nach ihren eigenen Vertragsbedingungen für abgrenzbare Verarbeitungsschritte in eigener Verantwortlichkeit handeln, ist dies in der jeweiligen Beschreibung kenntlich gemacht.
(2) Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen, zu ersetzen oder in einem für die Verarbeitung wesentlichen Umfang zu ändern, informiert er die Verantwortliche mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform.
(3) Die Verantwortliche kann der beabsichtigten Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht die Verantwortliche und ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Hauptvertrags zu.
(4) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten im Wesentlichen entsprechen. Soweit die Verantwortliche Kontrollen bei Unterauftragsverarbeitern durchführen möchte, stimmt sie dies vorab mit dem Auftragsverarbeiter ab. Der Nachweis der Einhaltung der Datenschutzpflichten durch den Unterauftragsverarbeiter kann vorrangig durch die Vorlage aktueller Testate, Zertifizierungen (z. B. ISO/IEC 27001) oder Auditberichte unabhängiger Dritter erbracht werden. Er bleibt der Verantwortlichen gegenüber für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.
(5) Soweit personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden oder von dort aus ein relevanter Zugriff erfolgen kann, stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass die Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO eingehalten werden. Einzelheiten der hierfür eingesetzten Garantien ergeben sich aus Anlage 4.
(6) Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten reine Nebenleistungen, bei denen keine regelmäßige, auftragsbezogene Verarbeitung personenbezogener Daten der Verantwortlichen Vertragsgegenstand ist, etwa Post-, Transport- oder Telekommunikationsleistungen. Hiervon unberührt bleiben Support-, Wartungs- oder Administrationsleistungen mit regelmäßigem oder möglichem Zugriff auf personenbezogene Daten; solche sind als Unterauftragsverarbeitung zu behandeln.
§ 8 Unterstützung der Verantwortlichen und Betroffenenrechte
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Verantwortliche nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen nach Art. 12 bis 23 DSGVO.
(2) Soweit in Clivano entsprechende Funktionen bereitgestellt sind, umfasst die Unterstützung insbesondere:
• Exportfunktionen (insbesondere den maschinenlesbaren Einzelexport nach Art. 20 DSGVO),
• Berichtigungsfunktionen,
• Protokollierungs- und Nachweisfunktionen,
• technisch vorgesehene Lösch-, Entzugs- sowie Einschränkungsfunktionen nach Art. 18 DSGVO.
(3) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an die Verantwortliche weiter und beantwortet es nicht eigenständig, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(4) Verlangt eine betroffene Person während der Vertragslaufzeit die Löschung einzelner Datenbestände, kann das Löschverlangen ausschließlich durch die Praxisleitung (Inhaberkonto) in der Anwendung ausgelöst werden. Der Vorgang ist durch Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert und wird am Datensatz protokolliert. Die Anwendung prüft hierbei automatisiert die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach § 630f BGB: Ist die Frist abgelaufen, werden die betroffenen Daten vollständig gelöscht. Läuft die Frist noch, werden die identifizierenden Stammdaten pseudonymisiert; die Behandlungsunterlagen bleiben zur Erfüllung der Dokumentationspflicht nach § 630f BGB bis zum Fristablauf in der Akte der Verantwortlichen erhalten. Soweit die Verantwortliche im Einzelfall eine abweichende Behandlung oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO anweist, unterstützt der Auftragsverarbeiter die Verantwortliche im Rahmen der jeweils vorhandenen technischen Möglichkeiten bzw. organisatorisch.
§ 9 Informations- und Unterstützungspflichten bei Vorfällen
(1) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen, sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der im Auftrag verarbeiteten Daten informiert der Auftragsverarbeiter die Verantwortliche unverzüglich in Textform.
(2) Die Mitteilung enthält, soweit verfügbar, insbesondere:
• Art der Verletzung oder Unregelmäßigkeit,
• betroffene Datenkategorien,
• ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze,
• wahrscheinliche Folgen,
• bereits ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen,
• Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen.
(3) Der Auftragsverarbeiter ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen und unterstützt die Verantwortliche im erforderlichen Umfang bei Maßnahmen nach Art. 33 und 34 DSGVO.
(4) Der Auftragsverarbeiter informiert die Verantwortliche unverzüglich über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Stellen, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen und die Mitteilung rechtlich zulässig ist.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt der Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der in dieser Vereinbarung niedergelegten Pflichten erforderlich sind.
(2) Der Nachweis erfolgt vorrangig durch geeignete Dokumentationen, aktuelle Berichte, Zertifikate, sonstige vorhandene Nachweise, Remote-Audits oder vergleichbare Prüfungsformen, soweit diese zur Beurteilung ausreichen.
(3) Reichen die vorgelegten Nachweise im Einzelfall nicht aus, kann die Verantwortliche eine weitergehende Prüfung selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Vor-Ort-Prüfungen sind mindestens vier Wochen vorher anzukündigen, finden zu den üblichen Geschäftszeiten statt und werden höchstens einmal jährlich durchgeführt, sofern kein besonderer Anlass besteht.
(4) Der Auftragsverarbeiter kann für Prüfungen, die über die Bereitstellung bereits vorhandener Nachweise hinausgehen und einen zusätzlichen Aufwand verursachen, eine angemessene Vergütung verlangen.
§ 11 Löschung und Rückgabe
(1) Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl der Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung entgegensteht.
(2) Zur Ausübung dieses Wahlrechts bleibt der Zugang nach Vertragsende für eine Übergangszeit von bis zu 30 Tagen vollständig nutzbar; danach stellt der Auftragsverarbeiter der Verantwortlichen für 30 Tage einen lesenden Zugang zur Verfügung, über den die Verantwortliche ihre Daten exportieren kann.
(3) Während dieses Zeitraums sind Änderungen an den gespeicherten Daten nicht mehr möglich. Ausgenommen bleibt der Entzug von Zugriffsrechten einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Die Erteilung neuer Zugriffsrechte ist ausgeschlossen. Die Beschränkung betrifft die regulären Bearbeitungsfunktionen des Praxiszugangs. Die Umsetzung rechtmäßiger Weisungen der Verantwortlichen zur Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter bleibt während des Exportzeitraums gewährleistet.
(4) Die Verantwortliche bleibt für die Erfüllung eigener berufs-, dokumentations- und aufbewahrungsrechtlicher Pflichten verantwortlich und nimmt erforderliche Exporte innerhalb des bereitgestellten Zeitraums vor.
(5) Soweit Daten in Sicherungssystemen oder bei eingebundenen Unterauftragsverarbeitern im Rahmen der dort jeweils technisch oder vertraglich vorgesehenen Löschzyklen (in der Regel innerhalb von 30 Tagen, bei nachgelagerten Kommunikationsdiensten bis zu 90 Tage) nicht sofort physisch überschrieben werden können, werden sie unverzüglich für jede weitere operative Verarbeitung gesperrt und im Rahmen der regulären Lösch- und Sicherungszyklen endgültig gelöscht.
(6) Der Auftragsverarbeiter bestätigt der Verantwortlichen auf Verlangen die Löschung oder Rückgabe in Textform.
(7) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen oder die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich sind, darf der Auftragsverarbeiter über das Vertragsende hinaus aufbewahren.
(8) Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.
§ 12 Laufzeit und außerordentliche Kündigung
(1) Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
(2) Die Verantwortliche ist jederzeit zu einer außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt, rechtmäßige Weisungen nicht ausführt oder Kontrollrechte vertragswidrig verweigert.
(3) Soweit der Hauptvertrag fortbestehen soll, werden die Parteien im Fall einer außerordentlichen Kündigung unverzüglich über eine datenschutzkonforme Übergangslösung abstimmen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrags.
§ 13 Haftung
(1) Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Eine Haftung des Auftragsverarbeiters gegenüber der Verantwortlichen wegen Verletzung von Pflichten aus dieser Vereinbarung oder dem Hauptvertrag bleibt unberührt.
(2) Die Parteien stellen sich jeweils von einer Haftung frei, wenn die in Anspruch genommene Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand verantwortlich ist, durch den der Schaden oder die Sanktion eingetreten ist.
(3) Regelungen des Hauptvertrags zur Haftung gelten ergänzend, soweit sie mit dem zwingenden Datenschutzrecht vereinbar sind.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.
(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag gehen in Fragen des Datenschutzes die Regelungen dieser Vereinbarung vor.
(3) Diese Vereinbarung kann auch in elektronischer Form geschlossen werden. Im Fall des elektronischen Abschlusses sind Vertragsfassung, Zeitpunkt des Abschlusses und die Zustimmung der Parteien nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Belehrung und Bestätigung nach § 203 StGB erfolgt hierbei gesondert und hervorgehoben im Registrierungsprozess.
(4) Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragsverarbeiters an den im Auftrag verarbeiteten Daten und den zugehörigen Datenträgern ausgeschlossen ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ort, Datum · Verantwortliche · Auftragsverarbeiter
Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung
1. Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb einer internetbasierten Anwendung zur Unterstützung des Praxisbetriebs der Verantwortlichen, insbesondere für Patientenaufnahme, Dokumentation, Terminorganisation, patientenbezogene Kommunikation, Recruiting und zugehörige Verwaltungsprozesse.
2. Dauer
Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags sowie den sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Nachlauf-, Rückgabe- und Löschfristen.
3. Art der Verarbeitung
Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Strukturieren, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln im Rahmen bereitgestellter Kommunikationsfunktionen, Bereitstellen, Abgleichen, Einschränken, Löschen und Vernichten.
4. Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu den Zwecken der Verantwortlichen, insbesondere für:
• Führung der Patientenakte einschließlich Anamnese, Befunden und Behandlungsdokumentation
• Terminverwaltung, Online-Buchung und Terminorganisation
• Verwaltung von Verordnungen und Behandlungsserien
• organisatorische, transaktionale und sonstige nach den jeweils eingesetzten Versanddiensten zulässige patientenbezogene Kommunikation im Namen der Verantwortlichen
• Verlaufsbefragungen und sonstige praxisbezogene Rückmeldeprozesse, soweit von der Verantwortlichen eingesetzt
• KI-gestützte interne Aufbereitung, Strukturierung, Zusammenfassung und Entwurfserstellung für die Verantwortliche
• praxisinterne Auswertungen zum Betrieb der Verantwortlichen
• Erfassung und Auswertung von Abrechnungsrückläufern der Kostenträger
• werbliche Ansprache von Patientinnen und Patienten mit deren gesonderter Einwilligung im Namen der Verantwortlichen
• Stellenausschreibungen und Bearbeitung von Bewerbungen für die Verantwortliche
• Verwaltung von Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen der Verantwortlichen
• soweit im Einzelfall personenbezogene Daten von Beschäftigten oder sonstigen Kontaktpersonen der Verantwortlichen betroffen sind: Erstellung oder Verwaltung praxisbezogener Inhalte für die Außendarstellung der Verantwortlichen
5. Kategorien betroffener Personen
• Patientinnen und Patienten der Verantwortlichen
• anfragende, online-buchende oder neu aufzunehmende Personen der Verantwortlichen
• verordnende und mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Ansprechpersonen bei Kostenträgern
• sonstige Absender eingehender Praxispost der Verantwortlichen
• Bewerberinnen und Bewerber auf Stellen der Verantwortlichen
• Beschäftigte, freie Mitarbeitende und sonstige Nutzerkonten der Verantwortlichen
• gegebenenfalls sonstige Kontaktpersonen der Verantwortlichen, soweit diese in auftragsbezogene Abläufe eingebunden sind
6. Kategorien personenbezogener Daten
• Stammdaten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift
• Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer
• Termin- und Kommunikationsdaten
• Verordnungs- und Behandlungsorganisationsdaten
• Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Angaben aus Aufnahmebogen, Anamnese, Befunden, Behandlungsdokumentation, Verordnungen, Übungsplänen sowie Angaben zum Behandlungsverlauf und Behandlungserfolg
• Abrechnungsdaten gegenüber Kostenträgern, insbesondere Absetzungen aus Abrechnungsrückläufern mit Grund und Betrag je Verordnung
• Bewerbungsdaten und Bewerbungsunterlagen
• Nutzer-, Rollen-, Berechtigungs- und Protokolldaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung
• flüchtige Bild-, Dokument- und Tondaten (insbesondere Fotos von Verordnungen und Befunden, E-Mail-Anhänge, Diktate der Behandlungsdokumentation sowie weitergeleitete Anrufbeantworter-Nachrichten), die ausschließlich flüchtig zur Gewinnung ihres Textinhalts verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert werden
7. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Die Verarbeitung umfasst besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten.
8. Ort der Verarbeitung
Die primäre Speicherung und Verarbeitung patientennaher Daten erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Ergänzende Dienstleister-, Support- oder Drittlandbezüge ergeben sich ausschließlich aus Anlage 4.
Anlage 2 – Weisungs- und Ansprechpartner
1. Weisungsberechtigte Personen der Verantwortlichen
[Name, Funktion, E-Mail]
2. Empfangsberechtigte Personen beim Auftragsverarbeiter
• Frank Libossek, kontakt@clivano.de
3. Ansprechpartner für Datenschutzvorfälle
a) Bei der Verantwortlichen
[Name, Funktion, E-Mail, Telefon]
b) Beim Auftragsverarbeiter
• Frank Libossek, kontakt@clivano.de, 089 20 20 74 32
4. Datenschutzbeauftragter
a) Verantwortliche
[Name/Kontaktdaten] oder · Es wurde kein Datenschutzbeauftragter bestellt.
b) Auftragsverarbeiter
• Es wurde kein Datenschutzbeauftragter bestellt.
Anlage 3 – Technische und organisatorische Maßnahmen
Es gilt das gesonderte Dokument „Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO für Clivano“ in der mit dieser Vereinbarung vereinbarten Fassung (Stand 13.10.2026, Kennung tom-2026-10-13).
Anlage 4 – Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und sonstige eingebundene Drittdienstleister
1. Allgemeine Hinweise
(1) Diese Anlage benennt die Dienstleister, die der Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen einsetzt.
(2) Soweit ein Dienstleister personenbezogene Daten der Verantwortlichen weisungsgebunden für den Auftragsverarbeiter verarbeitet, handelt es sich um einen genehmigten Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Vereinbarung.
(3) Soweit ein Dienstleister nach seinen eigenen Vertragsbedingungen für abgrenzbare Verarbeitungsschritte in eigener Verantwortlichkeit handelt, ist dies in der nachfolgenden Beschreibung kenntlich gemacht. Solche Verarbeitungsschritte werden durch diese Vereinbarung nicht zu einer Auftragsverarbeitung umqualifiziert.
(4) Die nachfolgend beschriebenen Einsatzgrenzen, Beschränkungen und technischen oder organisatorischen Einschränkungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
2. Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513
• Leistung: Datenbank, Authentifizierung, Dateiablage
• Verarbeitete Daten/Einsatzbereich: Patienten-, Praxis-, Nutzer- und Bewerbungsdaten im Rahmen der Anwendung
• Verarbeitungsort: primär Frankfurt am Main, Deutschland (AWS Region eu-central-1)
• Besondere Hinweise: Der primäre Speicher- und Verarbeitungsort ist vertraglich auf Frankfurt am Main festgelegt. Für den Vertragspartner (Sitz Singapur) sowie dessen Unterauftragsverarbeiter mit Sitz in den USA ist die Übermittlung über die EU-Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Beschluss (EU) 2021/914, Module 2 und 3, Rechtswahl Irland) abgesichert; eine Transfer-Folgenabschätzung (TIA) vom 14.03.2025 liegt vor.
Clever Cloud SAS, 4 rue Voltaire, 44000 Nantes, Frankreich
• Leistung: Anwendungslaufzeit / Hosting der Webanwendung
• Verarbeitete Daten/Einsatzbereich: Anwendungslaufzeit für die bereitgestellten Funktionen
• Verarbeitungsort: Paris, Frankreich
• Besondere Hinweise: Eine dauerhafte Speicherung von Anwendungsdaten findet auf den Laufzeitservern nicht statt.
Mistral AI SA, 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich
• Leistung: KI-gestützte Textverarbeitung mit Patientenbezug
• Verarbeitete Daten/Einsatzbereich: patientennahe KI-Aufrufe, insbesondere Strukturierung, Zusammenfassung und interne Entwurfserstellung; Texterkennung aus fotografierten oder gescannten Dokumenten (z. B. Verordnungen, Befunde, Abrechnungsschreiben); Sprache-zu-Text-Umwandlung von Sprachaufnahmen aus der Praxis (Diktat der Behandlungsdokumentation sowie an das praxisbezogene Clivano-Postfach weitergeleitete Anrufbeantworter-Nachrichten). Die Nutzung der Anrufbeantworter-Transkription bleibt technisch verriegelt, bis die Verantwortliche die Funktion gesondert aktiviert und die vorherige Information der anrufenden Personen über die automatisierte Verarbeitung durch eine entsprechende vorgeschaltete Bandansage sichergestellt hat. Übermittelte Bild- oder Tondateien werden flüchtig im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert; gespeichert wird ausschließlich der daraus gewonnene Textinhalt.
• Verarbeitungsort: Europäische Union
• Besondere Hinweise: Die Verarbeitung erfolgt ohne Nutzung der übermittelten Daten zu Trainingszwecken. Übermittelte Bild- oder Tondateien werden flüchtig im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert; gespeichert wird ausschließlich der daraus gewonnene Textinhalt.
Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
• Leistung: KI-gestützte Erstellung patientenfreier Inhalte, soweit auftragsbezogen veranlasst
• Verarbeitete Daten/Einsatzbereich: ausschließlich patientenfreie, von patientennahen Verarbeitungen technisch strikt getrennte Inhaltsverarbeitungen (z. B. Entwürfe für Praxismedien)
• Verarbeitungsort: Irland; Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter ggf. auch in den USA
• Besondere Hinweise: Gesundheitsdaten werden über diesen Dienst nicht verarbeitet. Für etwaige Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU gelten die EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3, irisches Recht).
1&1 IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland
• Leistung: E-Mail-Sammelpostfach (IMAP) für eingehende Praxispost; ausschließlicher Versandweg für E-Mails mit Gesundheitsbezug an einzelne Patientinnen und Patienten
• Verarbeitete Daten/Einsatzbereich: Nachrichteninhalte und Anhänge einschließlich Gesundheitsdaten
• Verarbeitungsort: Deutschland
• Besondere Hinweise: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist Bestandteil der Vertragsbedingungen (abgerufene Fassung vom 24.08.2026); § 5.4 dieses Vertrags verpflichtet die dortigen Beschäftigten ausdrücklich auf die Wahrung der Geheimnisse der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB; Anhang 1 dieses Vertrags nennt das Versenden ausdrücklich als Zweck der Verarbeitung. Mehrfachaussendungen mit unklarer Datenklasse unterbleiben vollständig. Steht dieser Dienst nicht zur Verfügung, unterbleibt der Versand der betreffenden Nachricht.
3. Sonstige eingebundene Drittdienstleister mit abgrenzbarer eigener Verantwortlichkeit
Mailjet SAS / Sinch (Mailjet SAS, 4 rue Jules Lefebvre, 75009 Paris, Frankreich)
• Leistung: Versand organisatorischer und transaktionaler E-Mails sowie sonstiger Nachrichten ohne Gesundheitsbezug im Namen der Verantwortlichen; Aussendungen an mehrere Empfänger
• Einsatzbereich: Versand im Namen der Verantwortlichen im Rahmen der jeweils aktivierten und zulässigen Versandstrecken
• Verarbeitungsort: Frankfurt am Main, Deutschland und St. Ghislain, Belgien
• Besondere Hinweise: Über diesen Dienst werden keine Diagnosen, Befundinhalte, Beschwerdefreitexte, Behandlungsschwerpunkte oder indikationsbezogenen Leistungsbezeichnungen übermittelt; Nachrichten mit Gesundheitsbezug an einzelne Patientinnen und Patienten werden ausschließlich über IONOS versendet. Die Zuordnung erfolgt technisch anhand einer für jeden Versandvorgang zwingend gesetzten Datenklasse. Soweit der Dienstleister bei der eigentlichen Bereitstellung von Kommunikationsdiensten für abgrenzbare Verarbeitungsschritte in eigener Verantwortlichkeit handelt (Ziff. 3(a)(iv) des Sinch-Vertrags), steuert der Auftragsverarbeiter die Nutzung dieses Dienstes nur innerhalb der vertraglich und tatsächlich freigegebenen Grenzen. Für etwaige in den USA ansässige Support-Dienstleister ist die Übermittlung über die EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3, schwedisches Recht) sowie über die Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework (DPF für Sinch Email / Mailgun Technologies Inc.) abgesichert.
4. Nicht zur patientenbezogenen Auftragsverarbeitung gehörende Dienstleister
Stripe Payments Europe, Ltd.
• Leistung: Zahlungsabwicklung der Lizenzgebühren
• Einsatzbereich: B2B-Vertrags- und Abrechnungsdaten zwischen Praxis und Clivano
• Hinweis: Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter im Rahmen der patientenbezogenen Auftragsverarbeitung, da darüber ausschließlich Abrechnungsdaten der Praxisinhaber und keinerlei Patientendaten verarbeitet werden.
Anlage 3 zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Auftragsverarbeiter
Frank Libossek, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Clivano, Marxhofstraße 1, 82008 Unterhaching
Stand
13.10.2026
1. Verarbeitungsumgebung
| Dienst | Anbieter | Standort | Funktion |
|---|---|---|---|
| Datenbank, Anmeldung, Dateiablage | Supabase Pte. Ltd. | primär Frankfurt am Main (AWS eu-central-1) | Speicherung personenbezogener Daten, Authentifizierung, Dateiablage |
| Anwendungslaufzeit | Clever Cloud SAS | Paris, Frankreich | Ausführung der Webanwendung |
| KI-Verarbeitung mit Patientenbezug | Mistral AI SA | Europäische Union | Textverarbeitung im Auftrag der Praxis, einschließlich Texterkennung aus fotografierten oder gescannten Dokumenten (z. B. Verordnungen, Befunde) und Sprache-zu-Text-Umwandlung von Diktaten der Behandlungsdokumentation und – nach gesonderter Aktivierung durch die Praxis – von Anrufbeantworter-Nachrichten; das Transkript wird gespeichert, der Ton nicht. Das Rohtranskript eines Diktats wird nicht aufbewahrt. Vor einer Bewertungsanfrage prüft die Anwendung die Nachrichten, Anrufe und Behandlungsdokumentation der Person über diesen Anbieter auf eine Beschwerde. |
| KI-Verarbeitung ohne Patientenbezug | Anthropic Ireland, Limited | Irland; weitere Dienstleister ggf. außerhalb der Europäischen Union | patientenfreie Inhaltsverarbeitung |
| E-Mail-Versand (ohne Gesundheitsbezug) | Mailjet SAS / Sinch | Frankfurt am Main und St. Ghislain, Belgien | Versand organisatorischer und transaktionaler E-Mails sowie sonstiger Nachrichten ohne Gesundheitsbezug im Namen der Praxis; Aussendungen an mehrere Empfänger |
| E-Mail-Eingang und Versand gesundheitsbezogener Einzelnachrichten | 1&1 IONOS SE | Montabaur, Deutschland | Sammelpostfach (IMAP) für eingehende Praxispost; ausschließlicher Versandweg für E-Mails mit Gesundheitsbezug an einzelne Patient:innen |
Die primäre Speicherung patientenaher Daten erfolgt in der vertraglich festgelegten Region Frankfurt am Main. Soweit Anbieter, Supportstrukturen oder Unterauftragnehmer außerhalb der Europäischen Union ansässig sind oder von dort aus ein Zugriff erfolgen kann, wird deren Einsatz nur im Rahmen der jeweils dafür vorgesehenen rechtlichen und technischen Absicherung genutzt. Patientennahe KI-Verarbeitung erfolgt technisch getrennt ausschließlich über den hierfür vorgesehenen EU-Anbieter. Ein Rückfall patientenaher Aufrufe auf einen nicht für Gesundheitsdaten vorgesehenen Anbieter ist technisch ausgeschlossen. Ein Training von KI-Modellen mit Patientendaten findet nicht statt.
Für den Vertragspartner der Datenbankplattform (Supabase Pte. Ltd., Sitz Singapur) sowie dessen Unterauftragsverarbeiter mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist die Übermittlung über die EU-Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Module 2 und 3, Rechtswahl Irland) abgesichert; eine Transfer-Folgenabschätzung liegt vor. Für den Anbieter der patientenfreien KI-Verarbeitung (Anthropic Ireland, Limited) gelten für dessen Unterauftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union ebenfalls die EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3, Rechtswahl Irland). Für den E-Mail-Versanddienstleister (Mailjet/Sinch) einschließlich dessen in den Vereinigten Staaten ansässiger Support-Unterauftragnehmer ist die Übermittlung nach dessen Auftragsverarbeitungsvertrag über die EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3, Rechtswahl Schweden) sowie zusätzlich über das EU-US Data Privacy Framework abgesichert.
Die Anwendungslaufzeit bei Clever Cloud ist zustandslos; dauerhafte Datenspeicherung erfolgt dort nicht.
Der Versand von E-Mails erfolgt über IONOS (Auftragsverarbeiter) und Mailjet/Sinch (Auftragsverarbeiter; für abgrenzbare Schritte der Bereitstellung des Kommunikationsdienstes in eigener Verantwortlichkeit, Ziff. 3(a)(iv) des Sinch-Vertrags – vgl. Anlage 4). Nachrichten mit Gesundheitsbezug an einzelne Patientinnen und Patienten werden ausschließlich über IONOS versendet (IONOS-AVV nebst Anhang 1, Abschnitt 2; § 5.4 des IONOS-AVV verpflichtet die dortigen Beschäftigten auf die Wahrung der Geheimnisse der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB). Alle übrigen Nachrichten – ausgenommen Antworten an einzelne Patientinnen und Patienten, die über das Postfach der Praxis versandt werden (nächster Absatz) – sowie Aussendungen an mehrere Empfänger laufen über Mailjet/Sinch und enthalten keinen Gesundheitsbezug; insbesondere werden über diesen Weg keine Diagnosen, Befundinhalte, Beschwerdefreitexte, Behandlungsschwerpunkte oder indikationsbezogenen Leistungsbezeichnungen übermittelt. Jede Einzelnachricht trägt im Code eine Datenklasse; sie wählt die Versandstrecke. Ist die Datenklasse ausnahmsweise unbekannt, wird die Nachricht ohne jeden Gesundheitsbezug (neutralisiert: keine Leistungsnamen, Beschwerdeangaben, Behandlungsschwerpunkte oder zurückgespiegelten Betreffzeilen) über Mailjet/Sinch versendet. Steht die IONOS-Versandstrecke nicht zur Verfügung, unterbleibt der Versand der betroffenen Nachricht. Die Speicherung erfolgt bei Mailjet/Sinch in Rechenzentren in Frankfurt am Main und St. Ghislain, Belgien, bei IONOS in Deutschland. Ergänzende Support- und Unterauftragnehmerstrukturen können gleichwohl weitergehende Zugriffe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auslösen und werden nur innerhalb der rechtlich und tatsächlich freigegebenen Konfiguration genutzt.
Hat die Praxis ihr E-Mail-Postfach mit der Anwendung verbunden, können Antworten an Patient:innen über den Postausgangsserver dieses Postfachs mit den dafür hinterlegten Zugangsdaten versandt werden; die Anwendung legt ausschließlich diese eigenen Nachrichten im Ordner „Gesendet“ des Postfachs ab und verändert dort sonst nichts. Nachrichten mit Gesundheitsbezug werden auch auf diesem Weg nicht im E-Mail-Text übermittelt, sondern ausschließlich über die geschützte Seite bereitgestellt; per E-Mail geht nur der Hinweis mit dem Link. Den Anbieter dieses Postfachs hat die Praxis selbst gewählt; er wird nicht vom Auftragsverarbeiter eingesetzt und ist kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne der Anlage 4. Die Einlieferung beim Postausgangsserver erfolgt ausschließlich verschlüsselt; bietet der Server keine Verschlüsselung an oder scheitert der Versand auf diesem Weg, wird die Nachricht über den im vorigen Absatz beschriebenen Weg versandt.
2. Vertraulichkeit
(1) Zutrittskontrolle
Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Rechenzentren. Die physische Sicherheit liegt bei den unter Ziffer 1 genannten Anbietern und richtet sich nach deren Sicherheits- und Zertifizierungsstandards.
Der Zugriff auf Verwaltungsoberflächen erfolgt ausschließlich von Arbeitsgeräten des Auftragsverarbeiters, die durch Anmeldung und Festplattenverschlüsselung geschützt sind.
Der eingesetzte E-Mail-Versanddienstleister (Mailjet/Sinch) betreibt nach eigener vertraglicher Zusicherung ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001:2022 einschließlich regelmäßigem Schwachstellen-Scanning und Patch-Management.
(2) Zugangskontrolle
Die Anmeldung der Praxisnutzer erfolgt über Supabase Auth mit E-Mail und Passwort. Passwörter werden ausschließlich in gehashter Form gespeichert und sind für den Auftragsverarbeiter zu keinem Zeitpunkt im Klartext einsehbar. Für Inhaberkonten ist ein zweiter Faktor (TOTP) Pflicht; die Anmeldung fragt ihn ab, sobald er eingerichtet ist.
Für sämtliche Verwaltungszugänge des Auftragsverarbeiters, über die auf personenbezogene Daten oder auf die Anwendung zugegriffen werden kann, ist Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet. Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes werden ausschließlich auf verschlüsselten Endgeräten des Auftragsverarbeiters verwahrt.
Die geschäftlichen E-Mail-Postfächer des Auftragsverarbeiters verarbeiten keine Patientendaten. Sie sind durch eigenständige, ausschließlich dort verwendete Passwörter geschützt. Davon getrennt ist das Sammelpostfach für eingehende Praxispost (eingang@clivano.de, Ziffer 1, IONOS), das ausschließlich von der Anwendung automatisiert geleert wird; verarbeitete Nachrichten werden dort gelöscht. Am Sammelpostfach wird kein gesonderter Virenschutz betrieben; eingehende Anhänge werden nicht auf Schadsoftware geprüft. Dies beruht darauf, dass Anhänge ausschließlich zur Inhaltsgewinnung ausgelesen, nicht ausgeführt und die Dateien selbst nicht dauerhaft gespeichert werden.
Öffentlich erreichbare Formulare sind gegen automatisierte Massenzugriffe abgesichert, insbesondere durch:
• Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse und Zeitfenster,
• verdeckte Formularfelder zur Erkennung automatisierter Eingaben,
• zentrale IP-Ermittlung zur Vermeidung gefälschter Weiterleitungsangaben.
(3) Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf Daten einer Praxis ist zweistufig abgesichert:
• Jede Datenbankabfrage der Anwendung wird auf die Praxis-Kennung des angemeldeten Nutzers beschränkt. Die Kennung wird serverseitig aus der Sitzung ermittelt und nicht aus Parametern der Anfrage übernommen.
• Zusätzlich ist auf allen Tabellen mit praxisbezogenen Daten Row Level Security aktiviert. Die Regeln beschränken den Zugriff auf Datensätze der jeweils eigenen Praxis.
Der für serverseitige Zugriffe verwendete Schlüssel verlässt die Serverumgebung nicht und ist im Browser der Nutzer zu keinem Zeitpunkt verfügbar.
Innerhalb einer Praxis bestehen die Rollen Inhaber, Therapeut und Empfang. Die Rollenwerte sind auf Datenbankebene erzwungen. Die Rechtevergabe erfolgt über eine zentrale Berechtigungsmatrix.
Für das Freigaben-Center gilt folgende, serverseitig durchgesetzte Rollenverteilung:
• Inhaber, Therapeut und Empfang dürfen operative Patientenkommunikation freigeben, insbesondere Antworten auf eingehende Patienten-E-Mails, Antworten auf Terminanfragen, die Kenntnisnahme neuer Anmeldungen sowie den Dokumenteneingang. Auch der Empfang darf die operative Abrechnungsarbeit mit den Krankenkassen freigeben (Absetzungen, Abrechnungsfristen, Zuzahlungen).
• Ausschließlich Inhaber dürfen Marketing- und Außenwirkungsprozesse sowie Bewerbungsprozesse freigeben, insbesondere Reaktivierungskampagnen und Bewerbungen. Bewertungsanfragen nach einem Termin versendet die Anwendung automatisch, wenn die Inhaberin oder der Inhaber sie in den Einstellungen eingeschaltet hat und eine Einwilligung der Person vorliegt; erkennt die Anwendung in den Unterlagen der Person eine Beschwerde, entsteht stattdessen ein Entwurf zur Freigabe. Social-Media-Beiträge und Bewertungsantworten werden seit dem 26.08.2026 in eigenen, vom Freigaben-Center getrennten Bereichen freigegeben, bleiben inhaltlich aber ebenfalls ausschließlich der Praxisinhaberin oder dem Praxisinhaber vorbehalten.
Die Trennung der Freigaberechte wird serverseitig in den jeweiligen Aktionen durchgesetzt und nicht lediglich in der Benutzeroberfläche ausgeblendet. Die Zählung offener Vorgänge ist rollenabhängig ausgestaltet, um Rückschlüsse auf nicht freigegebene Bereiche zu vermeiden.
Der interne Verwaltungsbereich ist durch eine Freigabeliste in der Anwendung abgesichert. Die Datenbank-Berechtigungstabelle sichert zusätzlich die Tabellen des Onboardings; die übrigen Verwaltungsseiten lesen serverseitig. Die betreffenden Tabellen sind für öffentliche und angemeldete Standardzugriffsrollen ohne Berechtigung.
Seit dem 13.09.2026 sind den Rollen ‚anon‘ und ‚authenticated‘ auf allen Tabellen mit Praxisdaten sämtliche Tabellenrechte entzogen; der Zugriff erfolgt ausschließlich serverseitig. Öffentliche Leseregeln bestehen nicht mehr.
Der Entzug oder die Deaktivierung eines Zugangs wirkt binnen höchstens zwei Minuten, auch in einer laufenden Sitzung; die Rolle wird bei jeder Anfrage neu gelesen.
Abweichend von der vorstehenden Freigabelogik kann die Anwendung in den folgenden Fällen ohne vorherige menschliche Freigabe handeln; die Praxis kann jeden Fall jederzeit zwischen dem Freigabemodus „Vorbereiten“ und dem selbstständigen Handeln umstellen. In der Standardeinstellung sind (a) und (b) auf „Vorbereiten“ gestellt; (c), (d) und (e) handeln selbstständig: (a) Antwort auf eindeutig unbedenkliche Patientenanfragen ohne Gesundheitsbezug, etwa zu Öffnungszeiten, Anfahrt oder Parkplätzen; (b) Antwort auf Terminanfragen, sofern Terminkalender und Online-Buchung aktiviert sind, mit dem Buchungslink der Praxis nebst Verfügbarkeitsauskunft; (c) Angebot eines frei gewordenen Termins an Personen auf der Warteliste; (d) Antwort auf eine Terminabsage mit einem 72 Stunden gültigen Absage-Link – das Stornieren selbst bleibt beim Menschen; (e) eine einmalige Erinnerung zu einer Bewertungsanfrage. Diese Nachrichten enthalten keinen Gesundheitsbezug und werden je im Aktivitätsprotokoll der Praxis erfasst; (a) und (b) sind als KI-erzeugt gekennzeichnet. Für Inhalte mit Gesundheitsbezug ist eine vollständig autonome Freigabe technisch ausgeschlossen.
Ohne Freigabe im Einzelfall versendet die Anwendung zudem automatische Mitteilungen: Buchungs-, Storno-, Eingangs- und Löschbestätigungen, die Bestätigungsmails im Double-Opt-in (zu einer Einwilligung und zum Eintrag auf der Warteliste), Terminerinnerungen (48 Stunden und 2 Stunden vor dem Termin; im Paket Intelligenz zusätzlich eine Erinnerung am Vortag bei hohem Ausfallrisiko, wenn die Praxis sie eingeschaltet hat) – in der Buchungsbestätigung und in der Erinnerung 48 Stunden vorher mit dem Link zum Aufnahmebogen, wenn die Praxis ihn für die Terminart vorsieht –, die Bewertungsanfrage nach dem Termin (mit Einwilligung der Person, wenn die Praxis sie eingeschaltet hat) und die Nachbefragung zum Behandlungsergebnis, wenn die Praxis das Ende einer Verordnung bestätigt (mit Einwilligung der Person).
(4) Trennungskontrolle
Daten verschiedener Praxen werden in gemeinsamen Tabellen mit eindeutiger Praxis-Kennung gehalten und über die unter Ziffer 2 Abs. 3 beschriebenen Stufen getrennt.
Der öffentlich zugängliche Demonstrationszugang arbeitet auf einer eigenen, ausschließlich synthetischen Praxis ohne Bezug zu Kundendaten und ist auf lesenden Zugriff beschränkt.
Zwischen patientennahen und patientenfreien Verarbeitungen besteht eine technische Zwecktrennung. Patientennahe und patientenfreie KI-Verarbeitungen erfolgen über getrennte Verarbeitungswege.
(5) Vertraulichkeitsbindung und Zwecktrennung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich innerhalb der dokumentierten und freigegebenen Verarbeitungszwecke verarbeitet. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, zu Produktverbesserungszwecken, zu Trainingszwecken künstlicher Intelligenz oder zu praxisübergreifenden Statistik- und Benchmarkzwecken ist nicht Bestandteil der patientenbezogenen Auftragsverarbeitung. Die Monatssummen, die eine Praxis über das Modul ‚Praxisvergleich‘ selbst freigibt, verantwortet Clivano nach den Modulbedingungen (AVV § 3 Abs. 7 letzter Satz).
Soweit für einzelne Versand- oder Kommunikationsdienste keine ausdrückliche Freigabe zur Verarbeitung sensibler Inhalte vorliegt, werden entsprechende Inhalte vor dem Versand technisch ausgeschlossen.
Im Echtbetrieb werden bei der Befund-Extraktion keine Diagnosen frei generiert. Liegt kein verwertbarer maschinenlesbarer Text vor, bleiben entsprechende Felder leer und es erfolgt ein Prüfhinweis.
3. Integrität
(1) Weitergabekontrolle und Verschlüsselung
Sämtliche Verbindungen zur Anwendung und zur Datenbank sind mit TLS 1.2 oder höher verschlüsselt; unverschlüsselte Verbindungen werden nicht angenommen. Die Anwendung weist den Browser an, sie ausschließlich verschlüsselt aufzurufen (HSTS).
Daten im Ruhezustand werden bei Supabase mit AES-256 verschlüsselt. Dies umfasst Datenbank, Dateiablage und Sicherungen.
Für den Versand von E-Mails gilt:
• Nachrichteninhalte werden beim eingesetzten Versanddienst verschlüsselt gespeichert.
• Die Einlieferung von E-Mails beim Versanddienst IONOS erfolgt ausschließlich verschlüsselt; bietet der Server keine Verschlüsselung an, unterbleibt der Versand der betreffenden Nachricht.
• Der Transportweg zum empfangenden Mailserver kann abhängig von den technischen Gegebenheiten des Zielsystems unverschlüsselt über öffentliche Netze erfolgen.
• Nachrichten mit Gesundheitsbezug an einzelne Patientinnen und Patienten werden ausschließlich über IONOS versendet; über Mailjet/Sinch werden keine Diagnosen, Befundinhalte, Beschwerdefreitexte, Behandlungsschwerpunkte oder indikationsbezogenen Leistungsbezeichnungen übermittelt (vgl. Ziffer 1).
• Die Zuordnung zum jeweiligen Versandweg erfolgt technisch anhand einer für jeden Versandvorgang zwingend zu setzenden Datenklasse (‚gesundheitsbezogen' oder ‚neutral'); ein Vorgabewert besteht nicht.
• Gesundheitsbezogene Textbausteine sind gekapselt. Bei gesperrtem Gesundheitsbezug entfallen sie ersatzlos oder werden neutral ersetzt, etwa der Leistungs- bzw. Termintypname durch „Ihr Termin", der zurückgespiegelte Betreff einer eingehenden Patientenmail durch „Ihre Nachricht an (Praxisname)"; Beschwerde-Freitexte entfallen vollständig.
• Soll eine als gesundheitsbezogen deklarierte Nachricht über einen dafür nicht freigegebenen Weg versendet werden, bricht der Versand hart ab; ein stiller Durchlauf oder ein stilles Verwerfen findet nicht statt.
• Eine weitergehende Freischaltung des Gesundheitsbezugs für einen bestimmten Versandweg erfolgt ausschließlich über eine eigens hierfür vorgesehene Konfiguration, die standardmäßig auf „nicht erlaubt" steht.
• Erforderliche zusätzliche Verschlüsselungsmaßnahmen werden – soweit im Einzelfall geboten oder von der Verantwortlichen vorgegeben – gesondert konfiguriert oder anderweitig sichergestellt.
Text notwendig persönlicher Nachrichten (z. B. Reaktivierungs- und Anschlussnachrichten mit Bezug auf das Anliegen sowie Antworten der Praxis auf eine Nachricht der Person) wird nicht per E-Mail versendet, sondern auf einer geschützten Seite hinterlegt. Per E-Mail geht in diesen Fällen ausschließlich ein neutraler Hinweis mit Zugangslink hinaus. Ist das Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten bekannt, ist der Zugriff daran gebunden; der Link gilt 60 Tage, nach fünf falschen Eingaben ist er gesperrt. Ist es nicht bekannt, ist der Link persönlich und nicht erratbar, gilt 14 Tage und ist danach nicht mehr abrufbar; jeder Abruf der Seite wird mit Zeitpunkt protokolliert, und die Praxis sieht, ob und wann die Seite geöffnet wurde.
Bei KI-erzeugten Texten ist nach der Richtung der Kommunikation zu unterscheiden. Antwortet die Praxis auf eine Nachricht, die die betroffene Person selbst gesendet hat, so wird deren Anliegen dem Sprachmodell übergeben, und die Antwort darf sich inhaltlich darauf beziehen; die Sachaussagen der Antwort stammen ausschließlich aus den von der Praxis hinterlegten Wissensquellen, und die Antwort wird vor dem Versand von der Praxis freigegeben. Bei von der Praxis veranlassten Nachrichten ohne vorangegangene Nachricht der betroffenen Person wird ein bestehender Gesundheitsbezug dem Sprachmodell nicht übergeben; der verwendete Prompt untersagt dort die Nennung von Beschwerden, Diagnosen, Körperregionen und Behandlungsarten, und notwendig persönliche Inhalte werden nach dem vorstehenden Absatz über die geschützte Seite bereitgestellt. Ausgenommen ist ein Text, der ausschließlich über die geschützte Seite bereitgestellt wird (vorstehender Absatz): Dann erhält der EU-Anbieter (Mistral) das Anliegen der Person, damit der Entwurf es persönlich ansprechen kann; der Entwurf geht nur nach Freigabe durch die Praxis hinaus.
Auf eine Nachricht mit Gesundheitsbezug kann die Praxis inhaltlich antworten. Die Antwort entsteht als Entwurf nach dem vorstehenden Absatz über KI-erzeugte Texte, wird immer von einem Menschen der Praxis freigegeben – nie automatisch – und ausschließlich über die geschützte Seite bereitgestellt. Sie beschreibt, wie die Praxis bei einem solchen Anliegen vorgeht, und lädt zur Untersuchung ein; sie enthält keine Diagnose und keine Behandlungsempfehlung für die Person. Enthält die Nachricht ein mögliches Warnzeichen, entsteht kein Entwurf: Die Praxis wird ohne Nennung des Inhalts benachrichtigt, und an die Person geht nur eine neutrale Eingangsbestätigung. Beschreibt die Nachricht ein mögliches akutes Notfallzeichen, entsteht ebenfalls kein Entwurf; an die Person geht sofort ein fester Hinweis auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Notaufnahme und den Notruf, der nichts aus der Nachricht wiederholt, und die Praxis sieht die Nachricht zur Kenntnis.
Dateiablage:
| Bereich | Inhalt | Zugriff |
|---|---|---|
| Bewerbungsunterlagen | Lebensläufe und Anlagen | nicht öffentlich |
| Praxismedien | Bilder für Website und Social Media | öffentlich lesbar, bestimmungsgemäß |
| Sicherung der Dateiablage | tägliche Kopie der Bereiche Bewerbungsunterlagen und Praxismedien | nicht öffentlich |
Für die nicht öffentlichen Bereiche bestehen keine öffentlichen Zugriffsregeln; der Zugriff erfolgt ausschließlich serverseitig. Hochgeladene Befunde werden nicht als Datei gespeichert; gespeichert wird ausschließlich der daraus gewonnene Text (vgl. den folgenden Absatz).
Fotografierte oder gescannte Dokumente – Verordnungen, Befunde, E-Mail-Anhänge sowie im öffentlichen Anmeldeweg mitgeschickte Fotos (Foto-Upload) – werden zur Texterkennung verarbeitet, jedoch nicht dauerhaft gespeichert; gespeichert wird ausschließlich der daraus gewonnene Textinhalt. Bei PDF-Dateien mit vorhandener Textebene erfolgt die Texterkennung lokal in der Anwendung, bei Scans und Fotos über Mistral AI SA (Frankreich). Seit dem 01.09.2026 entscheidet zusätzlich die Absenderart der eingehenden Nachricht, ob ein Anhang ausgelesen wird; aus als Werbung eingeordneten Nachrichten werden keine Anhänge ausgelesen; aus Verwaltungspost werden Anhänge ausgelesen, aber keine Gesundheitsfelder gebildet.
(2) Eingabe- und Zugriffskontrolle / Protokollierung
Protokolliert werden insbesondere:
• sämtliche ausgehenden Nachrichten an Patienten mit Empfänger, Betreff, Inhalt und Zeitpunkt,
• der Export einer Patientenakte als PDF sowie jeder Datenexport,
• automatisierte Vorgänge wie beantwortete Terminanfragen, Buchungen und Abrechnungsvorgänge,
• lesende Zugriffe auf Patientenakten, insbesondere das Öffnen der Patientenakte, das Erzeugen der Akte-PDF und der Übersicht-PDF der Akte, der maschinenlesbare Export, Arztbericht-PDF, Befund-Zusammenfassungs-PDF, Übungsplan-PDF, die Zuzahlungs-Aufforderung (PDF), die Rückgabe-Datei und das Öffnen der Befund-Detailansicht, dazu das Markieren eines Hinweises als erledigt,
• Änderungen an Patienten-Stammdaten je Feld.
Nicht protokolliert werden Listen- und Suchansichten, soweit dort keine Gesundheitsdaten im Einzelfall angezeigt werden und eine weitergehende Protokollierung keinen zusätzlichen Sicherheits- oder Nachweisgewinn bietet.
Für das Zugriffsprotokoll lesender Zugriffe werden gespeichert:
• Praxis-ID,
• Patienten-ID,
• handelnde Person (Nutzer-ID und Anzeigename),
• Art des Zugriffs,
• Zeitstempel.
Inhalte selbst werden in diesem Zugriffsprotokoll nicht gespeichert.
Die Aufbewahrung des Zugriffsprotokolls lesender Zugriffe erfolgt für 12 Monate. Danach werden ältere Einträge automatisiert gelöscht. Bei Löschung eines Patienten oder einer Praxis wird das zugehörige Zugriffsprotokoll mitgelöscht.
Das Zugriffsprotokoll ist innerhalb der Praxis ausschließlich für Inhaber einsehbar.
Die Abrufe der geschützten Seite ohne Geburtsdatum (Absatz 1) werden je Abruf mit Zeitpunkt gespeichert, ohne Inhalt; sie fallen mit der Nachricht nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist.
Im Zugriffsprotokoll lesender Zugriffe wird außerdem erfasst, wenn im Freigaben-Center eine eingegangene E-Mail, ein eingegangenes Dokument oder ein Anruf angezeigt wird, der einer Patientenakte bestätigt zugeordnet ist, sowie die Anzeige eines solchen Anrufs in der Anrufliste.
Das Änderungsprotokoll der Patienten-Stammdaten erfasst je Änderung:
• handelnde Person,
• geändertes Feld,
• alter Wert,
• neuer Wert,
• Zeitstempel.
Dieses Änderungsprotokoll wird mit dem zugehörigen Patientendatensatz aufbewahrt und mit diesem gelöscht. Bei einer Pseudonymisierung (Ziffer 6) werden alte und neue Werte geleert; die Zeilen bleiben.
Das Versandprotokoll trägt – soweit einschlägig – einen Bezug zur Patientenakte. Wird ein Patient gelöscht oder pseudonymisiert, fallen die Versandprotokollzeilen dieser Person; Zeilen ohne Personenbezug zu einer Akte bleiben als Versandnachweis bis zum Ende des dritten auf ihre Entstehung folgenden Kalenderjahres.
(3) Auftragskontrolle / Dienstleistersteuerung
Mit den unter Ziffer 1 genannten Dienstleistern bestehen Verträge oder sonstige Rechtsgrundlagen für die jeweilige datenschutzrechtliche Einbindung, soweit sie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung verarbeiten.
Die Liste der eingesetzten Dienstleister und ihre jeweilige Rolle wird gepflegt. Änderungen werden im Rahmen der vertraglichen und organisatorischen Prozesse dokumentiert und – soweit erforderlich – gegenüber den Verantwortlichen mitgeteilt.
Soweit eingebundene Dienstleister für einzelne Verarbeitungsschritte nach ihren eigenen Vertragsbedingungen in eigener Verantwortlichkeit handeln, wird ihre Nutzung technisch und organisatorisch auf die hierfür freigegebenen und tatsächlich zulässigen Konfigurationen beschränkt. Dies gilt insbesondere für den eingesetzten E-Mail-Versanddienst einschließlich etwaiger Support- und Unterauftragnehmerstrukturen.
Mit 1&1 IONOS SE besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; dieser ist Bestandteil der IONOS-Vertragsbedingungen und gilt für sämtliche Leistungen, in denen IONOS personenbezogene Daten für den Auftragsverarbeiter verarbeitet (abgerufene Fassung vom 24.08.2026).
(4) Richtigkeit und Berichtigung
Die Berichtigung von Stammdaten ist in der Anwendung vorgesehen. Änderungen werden je Feld protokolliert.
Zur Änderung der Stammdaten einer Patientin oder eines Patienten ist ausschließlich die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber berechtigt.
Das Änderungsprotokoll ist in der Patientenakte einsehbar.
Seit dem 29.08.2026 erfolgt die Zuordnung neu eingehender Aufnahmebögen zu bestehenden Patientenakten bei Uneindeutigkeit, insbesondere bei gemeinsamer Familien-E-Mail-Adresse, nicht mehr automatisch; die Zuordnung wird der Praxis in diesem Fall zur Bestätigung vorgelegt.
4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
(1) Sicherung und Wiederherstellung
Die Datenbank wird täglich automatisiert durch den Datenbankanbieter gesichert; es werden acht Tagesstände vorgehalten. Die Sicherungen sind verschlüsselt.
Zusätzlich läuft täglich ein gesonderter Sicherungsprozess, der sämtliche Objekte der Dateiablage (Bewerbungsunterlagen, Praxismedien) serverseitig beim Anbieter in eine gesonderte, nicht öffentliche Sicherungsablage kopiert; die Dateiinhalte fließen dabei nicht durch die Anwendung. Sicherungsstände werden nach 30 Tagen automatisiert gelöscht. Der Sicherungslauf ist wiederholbar und meldet Fehler zusätzlich zur Protokollierung per E-Mail an den Betreiber.
Eine Wiederherstellung auf einen frei wählbaren Zeitpunkt ist nicht eingerichtet. Der Wiederherstellungspunkt entspricht der letzten Nachtsicherung; ein möglicher Datenverlust beschränkt sich im ungünstigsten Fall auf die seit der letzten Sicherung verstrichene Zeit von bis zu rund 24 Stunden.
Für beide Sicherungen wurde ein Wiederherstellungstest durchgeführt: Die Datenbanksicherung wurde am 01.09.2026 in ein gesondertes, gleichregionales Testprojekt zurückgespielt und anhand der Datenbestände (Praxen, Patientenakten, Termine, Behandlungsdokumentationen, Anmeldekonten) gegen den Produktivstand abgeglichen; die Werte stimmten überein. Für die Dateiablage wurde am 02.09.2026 eine Datei aus einem Sicherungsstand erfolgreich heruntergeladen und auf Lesbarkeit geprüft. Beide Wiederherstellungstests sind damit erfolgreich abgeschlossen und dokumentiert.
Die Sicherung der Dateiablage liegt bei demselben Anbieter wie die Produktivdaten, wenn auch in einer gesonderten, nicht öffentlichen Ablage. Dies schützt gegen Datenverlust durch Fehlbedienung oder fehlerhafte Programmläufe, nicht jedoch gegen einen vollständigen Ausfall des Anbieters.
(2) Ausfallsicherheit
Die Anwendung läuft auf einer Instanz. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird vertraglich nicht zugesichert.
Es bestehen Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsfähigkeit und zur geordneten Wiederherstellung, insbesondere:
• verschlüsselte Sicherungen,
• dokumentierte Exportmöglichkeiten,
• versionierte Infrastruktur- und Anwendungspflege,
• Begrenzung der Anmeldeversuche je Konto,
• Spam- und Missbrauchsschutz öffentlich erreichbarer Formulare (vgl. Ziffer 2 Abs. 2),
• automatisierte Fehlermeldung der Sicherungs- und Hintergrundläufe per E-Mail an den Betreiber,
• geordnete Wiederanlauf- und Wiederherstellungsprozesse.
Eine automatisierte Verfügbarkeitsüberwachung der Anwendung mit Alarmierung besteht nicht.
5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Änderungen am Datenbankschema erfolgen ausschließlich über fortlaufend nummerierte und versionierte Migrationsdateien. Der Stand der Produktivdatenbank kann jederzeit gegen diese Migrationsdateien abgeglichen werden.
Änderungen am Quelltext werden vollständig versioniert. Der Zugang zur Quelltextverwaltung ist durch Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.
Diese Anlage wird bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung fortgeschrieben und mindestens einmal jährlich überprüft.
Sicherheitsrelevante Vorfälle, KI-Rückfälle und wesentliche technische Abweichungen werden dokumentiert und können in die Weiterentwicklung der Maßnahmen einfließen.
Eine externe Sicherheitsüberprüfung (z. B. ein Penetrationstest) ist vorgesehen, sobald die Anzahl der Kundenpraxen entsprechend wächst; sie ist bislang nicht durchgeführt worden.
Software-Abhängigkeiten und eingesetzte Frameworks der Anwendung werden in regelmäßigen Abständen auf bekannt gewordene Sicherheitslücken geprüft. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen werden nach ihrer Veröffentlichung bewertet und nach Schweregrad priorisiert eingespielt; Schwachstellen mit hohem oder kritischem Schweregrad werden umgehend geschlossen. Der Umgang mit bekannt gewordenen Schwachstellen wird dokumentiert.
6. Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenenrechten
Zur Unterstützung der Verantwortlichen bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten bestehen insbesondere folgende technischen und organisatorischen Möglichkeiten:
• Export der Patientenakte als PDF,
• maschinenlesbarer Einzelexport je Patient,
• Protokollierung von Exportvorgängen,
• Berichtigungsmöglichkeit für Stammdaten mit Änderungsprotokoll,
• Versandprotokoll mit Patientenbezug,
• Löschfunktion mit automatisierter Prüfung der Aufbewahrungsfrist nach § 630f BGB (Einzelheiten nachfolgend),
• Protokollierung relevanter Zugriffe und Änderungen.
Ein Löschverlangen kann ausschließlich durch die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber ausgelöst werden; der Vorgang ist für Empfangs- und Therapeutenzugänge gesperrt, mit Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert und wird am Datensatz protokolliert (Status und Zeitpunkt). Die Anwendung entscheidet anschließend automatisiert anhand der Aufbewahrungsfrist nach § 630f BGB: Ist die Frist abgelaufen, werden die betroffenen Daten vollständig gelöscht. Läuft die Frist noch, werden die identifizierenden Stammdaten pseudonymisiert; die Behandlungsunterlagen bleiben bis zum Fristablauf erhalten. Bei laufender Frist ist das nur möglich, nachdem die Akte als Datei an die Praxis herausgegeben wurde und diese Datei dem aktuellen Inhalt entspricht. Neben den Stammdaten fallen Kommunikation, Anrufe, Posteingang und KI-Entwürfe der Person; Verordnungsfreitexte und Diagnosen werden geleert. Die betroffene Person erhält eine Bestätigung über das Ergebnis.
Soweit Einschränkungen der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO im Einzelfall umzusetzen sind, erfolgt dies auf Grundlage der Entscheidung der Verantwortlichen und im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bereitgestellten technischen Möglichkeiten.
Soweit hierfür keine technische Standardfunktion besteht, erfolgt die Umsetzung organisatorisch nach Maßgabe der Entscheidung der Verantwortlichen.
7. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt ein gestuftes Verfahren:
• Bis zum Ende der bezahlten Laufzeit und während einer anschließenden, unentgeltlichen Übergangszeit von bis zu 30 Tagen bleibt der Zugang mit allen Funktionen vollständig nutzbar; die Praxis kann die Übergangszeit vorher beenden.
• Nach der Übergangszeit folgt ein Zeitraum von 30 Tagen mit lesendem Zugriff; Funktionen, die Daten verändern oder Nachrichten versenden, sind gesperrt. In Übergangszeit und diesem Zeitraum können die Daten exportiert werden, die die Leistungsbedingungen abschließend nennen (Patientenakten als PDF und maschinenlesbar, vollständige Datenexporte der Praxis einschließlich ihrer Praxisdaten in maschinenlesbarer Form).
• Während dieses Zeitraums sind Änderungen an den gespeicherten Daten grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausgenommen bleibt der Entzug von Zugriffsrechten einzelner Nutzerinnen und Nutzer.
• Ein nicht ausblendbarer Hinweis nennt das Ende der Übergangszeit, das Ende des lesenden Zeitraums und das Datum der Löschung und weist auf die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB hin.
• Vor der Löschung wird der Praxis die Rückgabe ihrer Akten als Datei angeboten; das Angebot wird protokolliert.
• Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die im Auftrag verarbeiteten Daten gelöscht. Soweit Daten in Sicherungssystemen oder bei eingebundenen Unterauftragsverarbeitern oder sonstigen eingebundenen Dienstleistern im Rahmen deren technischer oder vertraglicher Löschzyklen nicht sofort physisch gelöscht werden können, werden sie unverzüglich für jede weitere Verarbeitung gesperrt und im Rahmen der jeweils vorgesehenen Löschprozesse gelöscht.
Die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach § 630f BGB obliegt der Praxis. Der Auftragsverarbeiter stellt die hierfür vorgesehenen Exportfunktionen bereit.
Eine darüber hinausgehende praxisübergreifende Aggregation oder Anonymisierung von Behandlungsdaten ist nicht Gegenstand dieser Anlage.
8. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter meldet jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an die Verantwortliche.
Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls an betroffene Personen obliegt der Verantwortlichen.
Die Mitteilung enthält, soweit verfügbar:
• Art der Verletzung,
• betroffene Datenkategorien,
• ungefähre Zahl der betroffenen Datensätze,
• wahrscheinliche Folgen,
• ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen.
9. Ansprechpartner
Frank Libossek Marxhofstraße 1 82008 Unterhaching kontakt@clivano.de 089 20 20 74 32
Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht benannt.
Diese Anlage ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags und nur zusammen mit diesem gültig.