Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Clivano zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Praxen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie vergleichbare Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Anbieter
Frank Libossek, Einzelunternehmer
Marxhofstraße 1, 82008 Unterhaching
E-Mail: kontakt@clivano.de
Telefon: 089 20 20 74 32
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE403395863
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt eine cloudbasierte Software zur Organisation und Weiterentwicklung von Gesundheitspraxen zur Verfügung. Die Software wird über das Internet bereitgestellt; eine Überlassung des Programms zur dauerhaften Installation beim Kunden erfolgt nicht.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket („Assistenz" oder „Intelligenz") sowie der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsübersicht (Anlage 1). Zusatzleistungen („Wachstum" sowie „Terminkalender und Online-Buchung") können zu jedem Paket gesondert gebucht werden. Ab dem achten Zugang ist zusätzlich die Zusatzleistung „Große Praxis“ zu buchen (Anlage 1, Ziffer 3.3).
Der Anbieter darf die Software fortlaufend weiterentwickeln. Rein funktionale Weiterentwicklungen im Rahmen der Leistungsübersicht kündigt er mindestens zwei Wochen vorher in Textform an (E-Mail an die Praxisleitung und Hinweis in der Anwendung). Neue Datenkategorien oder neue Verarbeitungszwecke werden nur mit einer gesonderten Vereinbarung in Textform wirksam (§ 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung). Schränkt eine Änderung den geschuldeten Leistungsumfang wesentlich ein, gilt § 13.
Clivano ist eine Software zur Organisation, Kommunikation und Dokumentation in Praxen. Sie ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder vorherzusagen, und gibt keine Diagnose- oder Therapieempfehlungen. Inhalte an Patientinnen und Patienten verantwortet und gibt die Praxis frei.
§ 4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Abschluss des kostenpflichtigen Bestellvorgangs und der Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die vorherige Registrierung begründet noch keinen entgeltlichen Vertrag; mit ihr stimmt der Kunde diesen Bedingungen für die Nutzung des Zugangs zu.
Vor der ersten Nutzung schließt der Kunde in der Anwendung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) ab. Die Belehrung und Bestätigung nach § 203 StGB erfolgen gesondert und hervorgehoben – bei der Registrierung oder, ist das Konto vom Anbieter angelegt, beim Abschluss des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er kündigt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist die Ankündigung gesondert hin. Eine bei Vertragsschluss zugesagte Preisbindung (Anlage 1, Ziffer 1) und der Dauerpreis nach § 10 bleiben unberührt.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
Bleibt die Zahlung nach Ablauf einer vom Anbieter gesetzten Nachfrist aus, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einmalige Einrichtungsleistungen werden durch eine Kündigung nicht anteilig erstattet.
Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder seine Daten in eine eigene Umgebung zu übertragen. Die Frist, mit der er den Vertrag dafür kündigen kann, beträgt höchstens die Frist nach Absatz 1, in keinem Fall mehr als zwei Monate. Für den Wechsel und den Export erhebt der Anbieter kein Entgelt. Den Ablauf nach dem Vertragsende regelt § 7; welche Daten exportiert werden können, regelt Anlage 3 abschließend.
§ 7 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang uneingeschränkt nutzbar.
(2) Übergangszeit: Danach bleibt der Zugang für bis zu 30 Kalendertage weiter uneingeschränkt nutzbar, mit allen Funktionen des gebuchten Umfangs; diese Bedingungen gelten in dieser Zeit fort. Für die Übergangszeit erhebt der Anbieter kein Entgelt. Der Anbieter unterstützt den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung. Der Kunde kann die Übergangszeit vorher in Textform beenden. Endet der Vertrag, weil der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, entfällt die Übergangszeit; der Abrufzeitraum beginnt dann mit dem Vertragsende. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag wegen eines neuen Unterauftragsverarbeiters nach § 7 Abs. 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung außerordentlich kündigt.
(3) Abrufzeitraum: Nach dem Ende der Übergangszeit erhält der Kunde für 30 Kalendertage einen lesenden Zugang. Änderungen an den gespeicherten Daten sind in diesem Zeitraum nicht mehr möglich, Funktionen, die Daten verändern oder Nachrichten versenden, sind gesperrt, möglich bleiben Lesen und Herunterladen; ausgenommen sind der Entzug von Zugriffsrechten einzelner Nutzer, der jederzeit möglich bleibt, und die Berichtigung vorhandener Angaben in einer Patientenakte nach Art. 16 DSGVO; jede Berichtigung wird mit ihrem Grund und dem vorherigen Stand protokolliert. In Übergangszeit und Abrufzeitraum kann der Kunde alle in Anlage 3 genannten Daten in gängigen, maschinenlesbaren Formaten exportieren. Der Anbieter weist auf Beginn und Ende beider Zeiträume sowie auf das Datum der Löschung hin.
(4) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter alle in Anlage 3 genannten Daten und die übrigen im Auftrag verarbeiteten Daten des Kunden vollständig. Daten in Sicherungen werden für jede weitere Verarbeitung gesperrt und mit den regulären Sicherungszyklen gelöscht. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht danach nicht.
(5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Daten innerhalb dieses Zeitraums zu exportieren und die ihn treffenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, insbesondere die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB. Der Anbieter schuldet keine Aufbewahrung über den genannten Zeitraum hinaus.
§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten.
Er stellt sicher, dass er für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, über die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen verfügt und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert hat.
Der Kunde behandelt seine Zugangsdaten vertraulich, gibt sie nicht an Dritte weiter und vergibt Team-Zugänge sowie Rollen sorgfältig. Er zeigt dem Anbieter einen Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich an. Jede Person innerhalb einer Praxis, die die Software nutzt, erhält einen eigenen Zugang; Zugänge werden nicht geteilt.
Der Kunde nutzt die Software nicht in einer Weise, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
§ 9 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt die Software nach dem jeweiligen Stand der Technik bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
Wartungsarbeiten, notwendige Anpassungen sowie Störungen bei eingesetzten Dienstleistern können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Der Anbieter kündigt planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit vorab an.
§ 10 Testphase
Soweit der Anbieter einer Praxis ausdrücklich eine Testphase zusagt, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
Die Testphase dauert drei Monate. Nutzung und Einrichtung sind in dieser Zeit kostenlos. Die Testphase endet von selbst; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde danach ein Paket bucht (§ 4). Beide Seiten können die Testphase vorher jederzeit in Textform beenden.
Der Kunde weiß, dass einzelne Funktionen noch weiterentwickelt werden. Eine bestimmte Verfügbarkeit, bestimmte Reaktionszeiten und ein bestimmter Funktionsumfang werden nicht zugesichert. Der Kunde führt eine eigene Dokumentation entsprechend seinen berufsrechtlichen Pflichten und verlässt sich nicht ausschließlich auf die Software.
Bucht der Kunde zum Ende der Testphase das Paket „Intelligenz“, gilt für ihn einmalig ein Dauerpreis von 299 € im Monat, solange der Vertrag besteht. Zusatzleistungen werden zum jeweils gültigen Preis berechnet.
Endet die Testphase ohne Buchung, gilt § 7 entsprechend.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde in Clivano verarbeitet, verarbeitet der Anbieter im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2). Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsverwaltung und Abrechnung sowie zur Sicherheit des Systems verarbeitet der Anbieter in eigener Verantwortung; darüber informiert die Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht in Fragen des Datenschutzes der Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor.
Der Anbieter setzt die in Anlage 4 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung genannten Unterauftragsverarbeiter ein. Will er einen Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen, ersetzen oder wesentlich ändern, teilt er dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann binnen zwei Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Findet sich keine gemeinsame Lösung, können beide Seiten den Vertrag außerordentlich kündigen. Einzelheiten regelt § 7 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
Der Anbieter wertet die Daten des Kunden nicht praxisübergreifend aus und nutzt sie nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen sind Monatssummen ohne Bezug zu einzelnen Patientinnen und Patienten, die der Kunde über das Modul „Praxisvergleich“ selbst freigibt; dafür gelten die Modulbedingungen „Praxisvergleich“.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung der Software erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlagen
Anlage 1 — Leistungsübersicht
Anlage 2 — Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nebst Anlagen 1 bis 4, darunter die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 3) in der jeweils vereinbarten Fassung
Anlage 3 — Exportierbare Daten
Anlage 3 – Exportierbare Daten (abschließend)
1. Je Patientin und Patient: die Akte als PDF (Stammdaten, Anamnese, Befunde mit gelesenem Text, ärztliche Diagnosen, Behandlungsdokumentation mit ihren Blöcken, Übungspläne, Verordnungen, Termine, Verlaufsbefragungen, Nachrichten, Änderungsverlauf, Einwilligungen in E-Mails) und dieselbe Akte maschinenlesbar (JSON).
2. Für die ganze Praxis als CSV: Patientenstammdaten, Termine, Heilmittelverordnungen, Behandlungstermine von den Rückseiten der Verordnungen, Behandlungsdokumentation, Behandlungs-Blöcke, ärztliche Diagnosen (ICD-10), Befunde mit gelesenem Text (auch nicht zugeordnete), Bewerbungen.
3. Für die ganze Praxis als JSON: die Stammdaten der Praxis und alle Akten wie unter 1.
4. Hochgeladene Lebensläufe aus Bewerbungen, als Datei.
5. Für die ganze Praxis als JSON (Teil „Praxisdaten“): Wissensbasis, Übungsliste, Behandlungspakete, Terminarten, Einstellungen der Online-Buchung, Arbeitszeiten des Teams, Abwesenheiten des Teams, Einstellungen der Automatik, Texte der Praxis-Website, Seiten für Suchmaschinen, eigene Domain der Website, Stellenanzeigen, Beiträge für soziale Netzwerke, Bildbibliothek (Beschreibung und Adresse jedes Bildes).