Leistungsübersicht

Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen · Stand: 14.10.2026

Diese Anlage beschreibt den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

1. Grundlagen

Der Anbieter stellt die Software Clivano über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket.

Clivano ist eine Software zur Organisation, Kommunikation und Dokumentation in Praxen. Sie ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder vorherzusagen, und gibt keine Diagnose- oder Therapieempfehlungen. Inhalte an Patientinnen und Patienten verantwortet und gibt die Praxis frei.

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die monatliche Vergütung wird im Voraus abgerechnet. Die Einrichtungsgebühr fällt einmalig beim Ersteinstieg an; bei einem Paketwechsel, einem Wechsel in eine höhere Stufe oder einem Wiedereintritt mit vorhandenen Daten fällt sie nicht erneut an. Was sie umfasst, regelt Ziffer 4.

Wird bei Vertragsschluss eine Preisbindung zugesagt, bleibt die monatliche Vergütung für deren Dauer unverändert; eine Preisänderung nach § 5 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für diese Dauer nicht. Für den Dauerpreis im Anschluss an eine Testphase gilt § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Pakete

Es bestehen zwei Pakete. Zusatzleistungen nach Ziffer 3 können zu jedem Paket hinzugebucht werden.

2.1 Assistenz
249 € monatlich, Einrichtung einmalig 199 €

Enthalten:

  • tägliche Übersicht offener Vorgänge mit Handlungsvorschlägen und Erstellung von Nachrichtenentwürfen zur Freigabe („PraxisManager“);
  • Freigaben-Center für Nachrichten und Aktionen; Einstellung je Aufgabe, ob die Software sie selbsttätig erledigt oder zur Freigabe vorbereitet; medizinische Einordnungen bleiben bei der Kundin oder dem Kunden;
  • KI-gestützter E-Mail-Assistent für E-Mails, die die Kundin oder der Kunde aus dem Praxis-Postfach an die Software weiterleitet: Sortierung, Zuordnung zur Patientenakte als Vorschlag und Antwortentwürfe zur Freigabe; eindeutige E-Mails ohne Gesundheitsbezug beantwortet er nach Einstellung der Kundin oder des Kunden selbsttätig, auf medizinische Fragen und Beschwerden entwirft er nur eine neutrale Eingangsbestätigung; Befunde aus Anhängen und in E-Mails genannte neue Anschriften werden zur Übernahme nach Bestätigung angeboten;
  • Terminanfragen über ein Anfrageformular der Praxis mit Antwortentwurf zur Freigabe;
  • Reaktivierung ehemaliger Patientinnen und Patienten, Versand nur bei vorliegender Einwilligung, einschließlich Import von Patientenlisten im CSV-Format;
  • Zustellung persönlicher Nachrichten an Patientinnen und Patienten über eine geschützte Seite, die sich erst nach Eingabe des Geburtsdatums öffnet;
  • Serien-Ende: Erfassung von Verordnungen per Foto und Hinweis auf das Ende der verordneten Serie;
  • Auswertung der wirtschaftlichen Wirkung („ROI-Übersicht“);
  • Modul „Praxisvergleich“: Gegenüberstellung eigener Kennzahlen mit dem Durchschnitt anderer teilnehmender Praxen, nur nach Einschalten durch die Kundin oder den Kunden und sobald genügend Praxen teilnehmen; es gelten die Modulbedingungen „Praxisvergleich“ und § 11 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • digitale Neuanmeldung; Anamnesebogen mit fachbereichsbezogener Fragenführung; Arbeitsliste zum Erfassungsstand bestehender Patientinnen und Patienten (fehlender Anamnesebogen, fehlende Einwilligung);
  • digitale Patientenakte einschließlich Änderungs- und Zugriffsprotokoll sowie maschinenlesbarem Einzelexport; Erfassung der ärztlichen Diagnosen (ICD-10) von der Verordnung, getrennt vom therapeutischen Befund;
  • Hochladen von Befunden und Arztbriefen (PDF, JPG, PNG) mit KI-gestützter Zusammenfassung; der Text wird aus der Textebene des Dokuments oder per Texterkennung gelesen; gespeichert wird der gelesene Inhalt, nicht die Datei; ist kein Text lesbar, wird das Dokument nicht übernommen;
  • Behandlungsdokumentation mit Schnellbausteinen für Fachbegriffe und KI-gestützter Sortierung des eingegebenen Textes in die Abschnitte der Dokumentation; der Text kann auch über die Spracheingabe (Diktierfunktion) des eigenen Geräts eingegeben werden; die Spracherkennung ist nicht Leistung des Anbieters, an die Software gelangt nur der erkannte Text;
  • Erfassung des Behandlungserfolgs je Verordnung;
  • Übungspläne aus der Übungsliste der Praxis als PDF, deren Beschreibungen die KI zur Prüfung durch die Kundin oder den Kunden entwirft; KI-gestützte Entwürfe von Therapieberichten an die Ärztin oder den Arzt der Verordnung, deren Versand der Kundin oder dem Kunden überlassen bleibt;
  • Recherche-Assistent für fachliche Fragen;
  • Export der in Anlage 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Daten während der Vertragslaufzeit (Datenexport);
  • Anmeldung mit zweitem Faktor über eine Authenticator-App;
  • sieben Zugänge, weitere mit der Zusatzleistung nach Ziffer 3.3.

Die Anwendung unterscheidet zwei Praxisformen: mit Kassenzulassung (gesetzlich und privat) und ohne Kassenzulassung (nur privat). Die Angabe steuert die Ansprache sowie die Sichtbarkeit der Funktionen rund um die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann jederzeit geändert werden und wirkt sich nicht auf den gebuchten Leistungsumfang oder den Preis aus.

Diese Funktionen sind: Prüfung erfasster Verordnungen auf die Frist bis zum Behandlungsbeginn; Zuordnung von Rückläufern der Krankenkassen zur Verordnung mit Zusammenstellung der zugehörigen Angaben; Einlesen der auf der Rückseite der Verordnung quittierten Termine per Foto; Stand der Zuzahlung je Verordnung mit Erinnerung und Aufforderungsschreiben; Übersicht über Abrechnungsfristen, Absetzungen und Zuzahlungen; Hinweise auf fällige Therapieberichte und Folgeverordnungen.

2.2 Intelligenz
349 € monatlich, Einrichtung einmalig 199 €

Enthalten: sämtliche Leistungen des Pakets Assistenz sowie Praxisstatistiken einschließlich freier KI-Analyse und Auswertung von Verlaufsbefragungen; strukturierte Aufbereitung des ausgefüllten Anamnesebogens für die Behandlungsvorbereitung; Hinweise zum Zeitpunkt einer Reaktivierung; Auslastungsprognose als Schätzung; Hinweise auf erhöhtes Terminausfallrisiko; tägliche Zusammenfassung; Hinweise auf Selbstzahlerpotenzial; KI-gestützte Kampagnenauswertung; tägliche Handlungsempfehlung („Empfehlung des Tages“); sieben Zugänge, weitere mit der Zusatzleistung nach Ziffer 3.3.

Die Hinweise auf erhöhtes Terminausfallrisiko setzen die Zusatzleistung nach Ziffer 3.2 voraus. Die tägliche Zusammenfassung stützt sich auf die für den Tag erfassten Termine, die Auslastungsprognose auf den Bestand an Verordnungen und, ist die Zusatzleistung nach Ziffer 3.2 gebucht, auch auf gebuchte Termine. Die tägliche Handlungsempfehlung erscheint erst, wenn genügend dokumentierte Behandlungen vorliegen.

3. Zusatzleistungen

3.1 Zusatzleistung Wachstum

99 € monatlich, zubuchbar zu beiden Paketen. Enthalten: Erstellung von Social-Media-Inhalten; Erstellung suchmaschinenoptimierter Seiten; Bewertungsanfragen per E-Mail an Patientinnen und Patienten, die darin eingewilligt haben, höchstens einmal je Halbjahr, von Hand nach abgeschlossener Behandlungsserie sowie automatisch nach Terminen (Letztere setzt zusätzlich die Zusatzleistung nach Ziffer 3.2 voraus, da sie an Termine anknüpft); Behandlungspakete für Selbstzahlerangebote; Recruiting-Funktion mit Karriereseite.

3.2 Zusatzleistung Terminkalender und Online-Buchung

39 € monatlich, zubuchbar zu beiden Paketen. Enthalten: Terminkalender; Online-Buchungsseite; mehrstufige Terminerinnerungen; Warteliste, über die frei gewordene Termine automatisch angeboten werden; Regelung zum Ausfallhonorar; Buchungsbedingungen und Zeitblockierungen; Kalender-Abonnement für Drittkalender; persönlicher Absage-Link als Antwort auf Absagen per E-Mail, mit Stornierung erst nach Bestätigung durch die Patientin oder den Patienten; Kopplung des Terminstatus an die Einheiten der Verordnung; Erinnerung an die fällige Behandlungsdokumentation nach dem Termin; Erkennung wiederkehrender Patientinnen und Patienten und Zuordnung zur Patientenakte.

3.3 Zusatzleistung Große Praxis

149 € monatlich, zubuchbar zu beiden Paketen. In jedem Paket sind sieben Zugänge enthalten; gezählt werden alle aktiven Zugänge, gleich welcher Rolle, sowie offene Einladungen. Ab dem achten Zugang ist die Zusatzleistung erforderlich; ohne sie kann kein weiterer Zugang angelegt oder reaktiviert werden. Bestehende Zugänge bleiben unberührt. Die Zusatzleistung erweitert den Funktionsumfang nicht. Jede Person innerhalb einer Praxis erhält einen eigenen Zugang; Zugänge werden nicht geteilt.

Jede Zusatzleistung kann unabhängig vom Hauptvertrag zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Sie endet spätestens mit dem Hauptvertrag.

4. Einrichtung

Die Kundin oder der Kunde richtet die Praxis mit dem geführten Einrichtungsassistenten der Software selbst ein. Die Einrichtungsgebühr umfasst die Prüfung dieser Angaben durch den Anbieter sowie das Telefonat nach Absatz 2.

Auf Wunsch führt der Anbieter mit der Kundin oder dem Kunden einmalig ein Telefonat zur Nutzung der Software von bis zu 60 Minuten nach Terminvereinbarung. Es ist innerhalb von acht Wochen nach Freischaltung des Zugangs abzurufen.

5. Unterstützung bei Fragen

Anfragen zur Nutzung der Software beantwortet der Anbieter per E-Mail. Eine bestimmte Antwort- oder Bearbeitungszeit wird nicht zugesichert; eine Zusage zur Behebung innerhalb einer bestimmten Frist ist damit nicht verbunden.

6. Nicht enthaltene Leistungen

Nicht Gegenstand des Vertrags sind insbesondere:

  • die Erstellung einer Praxis-Website durch den Anbieter; hierfür bedarf es eines gesonderten Auftrags,
  • das Betreiben oder die Pflege einer Website der Kundin oder des Kunden,
  • die Übertragung von Daten aus einem bisher genutzten System durch den Anbieter,
  • Schulungen über das Telefonat nach Ziffer 4 hinaus,
  • die Erstellung und Übermittlung der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen,
  • medizinische Leistungen jeder Art; es gilt die Zweckbestimmung nach Ziffer 1,
  • die Anbindung an Praxisverwaltungssysteme Dritter.

Ein Website-Baukasten ist nicht Bestandteil der Pakete und Zusatzleistungen nach den Ziffern 2 und 3.

7. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

Der Anbieter stellt die Software nach dem jeweiligen Stand der Technik bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; es gilt § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Einzelne Funktionen können ergänzt, verändert oder ersetzt werden, soweit der geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Rein funktionale Weiterentwicklungen kündigt der Anbieter nach § 3 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens zwei Wochen vorher in Textform an. Schränkt eine Änderung den geschuldeten Leistungsumfang wesentlich ein, gilt § 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hinweise auf geplante Funktionen begründen keinen Anspruch auf deren Bereitstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Diese Anlage ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur zusammen mit diesen gültig.